Unsere erste Auszeichnung bekamen wir 2016 vom Deutschen Fundraising Verband, um moralisch-ethisch korrektes Handeln zu proklamieren. Wir verpflichten uns damit gleichzeitig, 19 Grundregeln für eine gute ethische Fundraisingpraxis einzuhalten.
Wir sind stolz, das Siegel tragen zu dürfen und überprüfen nach jedem Schritt, egal ob finanzieller/marketingorientierter/sozialer Art, ob wir die 19 ethischen Grundregeln einhalten, um unserer Vereins-Philosophie gerecht zu werden.
Regel 1
- Würde -
Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handels.
Regel 2
- Gesetz -
Wir handeln nach den Buchstaben des geltendes Rechts.
Regel 3
- Solidarität -
Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft.
Regel 4
- Berufsstand -
Wir halten diese und die von unserem Verband anerkannten internationalen ethischen Grundregeln, sowie die Regeln verwandter Berufsgruppen ein.
Regel 5
- Integrität -
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden, wie sie in diesen Grundregeln darstellt sind, rechtfertig.
Regel 6
- Transparenz -
Wir treten ein für Transparenz in unserem Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft über unser berufliches Tun bereit. Dazu gehört eine wahre, schnellst mögliche, sachgerechte und umfassende Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung.
Regel 7
- Fairness -
Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.
Regel 8
- Freie Entscheidung -
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidung.
Regel 9
- Privatsphäre -
Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander.
Regel 10
- Datenschutz -
Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter.
Regel 11
- Verwendung -
Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen Mittel.
Regel 12
- Weiterbildung -
Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.
Regel 13
- Austausch -
Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus.
Regel 14
- Vergütung -
Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller entgeltlich im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendererfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab.
Regel 15
- Befangenheit und Interessenkonflikte -
Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun.
Regel 16
- Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung -
Wir werden zu keiner Zeit von irgendjemanden Vorteile für Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch Andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir Anderen solche Vorteile versprechen oder gewähren.
Regel 17
- Ausübung -
Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, sich diese Grundregeln professionellen Handelns zueigen zu machen und ihr Verhalten danach auszurichten.
Regel 18
- Wirksamkeit gegenüber Dritter -
Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Auftrag Tätigen verbindlich.